Rechtsprechung
   BGH, 23.06.1954 - II ZR 91/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,493
BGH, 23.06.1954 - II ZR 91/53 (https://dejure.org/1954,493)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1954 - II ZR 91/53 (https://dejure.org/1954,493)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1954 - II ZR 91/53 (https://dejure.org/1954,493)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,493) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Vorliegens des werkvertraglichen Aufwendungsersatzanspruchs für den Abbau der für die Förderung und die Verladung des Schlammes eingerichteten Anlagen wie Deiche und Straßen - Ausgestaltung der Rücktrittsproblematik vom Werkvertrag durch einen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 14, 89
  • NJW 1954, 1447
  • DVBl 1955, 30
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (15)

  • RG, 24.11.1934 - V 237/34

    1. Erstreckt sich die satzungsmäßige Beschränkung, der bei kommunalen Sparkassen

    Auszug aus BGH, 23.06.1954 - II ZR 91/53
    Das Berufungsgericht folgt der vom Reichsgericht (RGZ 146, 42 [50]) gegebenen Begriffsbestimmung der Geschäfte der öffentlichen Verwaltung, die außer gewissen vorbereitenden Maßnahmen alle diejenigen Geschäfte umfaßt, "welche in mehr oder weniger regelmäßiger Wiederkehr vorkommen und zugleich sachlich von wenig erheblicher Bedeutung sind".

    Die erwähnte Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 146, 42 ff) bildet den Abschluß einer Entwicklung, die sich auf der Grundlage der preußischen Gesetzgebung über die Kommunalverwaltung für die östlichen Provinzen (§ 56 Nr. 8 Städte § 88 Nr. 7 LG emO, § 137 Abs. 3 KreisO usw) und die entsprechenden Vorschriften der Gesetze für die übrigen Landesteile allmählich vollzog.

    Die gegen diese Rechtsprechung erhobenen Einwendungen (vgl. z.B. v. Brauchitsch-Drews-Lassar, Verwaltungsgesetze 19. Aufl Bd 7 S 395 Anm 24 zu § 56 StädteO) führte allmählich (JW 1912, 96, 925; RGZ 104, 205; 116, 247 [249]) zur Anerkennung der Formfreiheit für die laufenden Geschäfte der Verwaltung, für deren Abgrenzung schließlich (RGZ 146, 42 ff [50]) die vom preußischen Oberverwaltungsgericht herausgebildete Fassung ausdrücklich übernommen wurde.

  • BGH, 31.01.1953 - II ZR 130/52

    Luftschutzbauten

    Auszug aus BGH, 23.06.1954 - II ZR 91/53
    Auf dieser Gesetzeslage beruht die Mehrzahl der zu dieser Frage aus neuerer Zeit bekannt gewordenen Entscheidungen, insbesondere auch die Urteile des erkennenden Senats vom 24. September 1952 (II ZR 25/52) und vom 31. Januar 1953 (BGHZ 8, 396 ff).

    Ob ein solches Geschäft geldlich besondere Bedeutung hat, kann, wie der Senat im Urteil vom 31. Januar 1953 (BGHZ 8, 396 [399]) näher ausgeführt hat, nur nach den Umständen beurteilt werden, wie sie bei dem Abschluß des Geschäfts gegeben waren.

  • RG, 21.09.1931 - VI 51/31

    Wie gestaltet sich der Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung, wenn zwei

    Auszug aus BGH, 23.06.1954 - II ZR 91/53
    Das Berufungsgericht schließt sich zwar der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 131, 335 [336]; 133, 293 [296]) dahin an, daߧ 1004 Abs. 2 BGB auch dann gilt, wenn sich der Vertrag später als nichtig erweist (vgl. BGB RGRK 10. Aufl § 1004 10, e), es meint aber, die Duldungspflicht der Eigentümer habe nur vorübergehend bestanden und mit Räumung und Rückgabe des Geländes aufgehört, von diesem Zeitpunkt an habe der Anspruch aus § 1004 BGB ebenso bestanden wie auf Grund eines etwaigen Vertrages.
  • RG, 16.02.1931 - IV 421/30

    Kann der Eigentümer die Beseitigung eines auf seinem Grundstück mit seiner

    Auszug aus BGH, 23.06.1954 - II ZR 91/53
    Das Berufungsgericht schließt sich zwar der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 131, 335 [336]; 133, 293 [296]) dahin an, daߧ 1004 Abs. 2 BGB auch dann gilt, wenn sich der Vertrag später als nichtig erweist (vgl. BGB RGRK 10. Aufl § 1004 10, e), es meint aber, die Duldungspflicht der Eigentümer habe nur vorübergehend bestanden und mit Räumung und Rückgabe des Geländes aufgehört, von diesem Zeitpunkt an habe der Anspruch aus § 1004 BGB ebenso bestanden wie auf Grund eines etwaigen Vertrages.
  • BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52

    Rechtsnatur eines Hilfsantrages

    Auszug aus BGH, 23.06.1954 - II ZR 91/53
    Der Grundsatz, daß die Revidierte Deutsche Gemeindeordnung, wie sie für die Britische Zone durch die MilRegVO Nr. 21 (AmtsBl Nr. 7 S 127 ff) eingeführt worden ist, auch für die Landkreise entsprechend anwendbar ist, ist nicht zu beanstanden, er entspricht auch der Rechtsprechung des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes (Urt v. 3. Dezember 1953 - III ZR 66/52 -, BGHZ 11, 192).
  • BGH, 23.10.1952 - III ZR 231/51

    Streitwert eines Rentenanspruchs aus Aufopferung

    Auszug aus BGH, 23.06.1954 - II ZR 91/53
    Zur Klarstellung der Rechtskraftwirkung eines Grundurteils sind zwar die Entscheidungsgründe mit heranzuziehen (RG JW 1935, 3463; 1936, 323; 1937, 232; BGHZ 7, 331 und neuerdings das Urteil des III. Zivilsenats vom 8. April 1954 - III ZR 41/53 -, das insoweit [Abschnitt III S 11 ff] nicht zum Abdruck bestimmt ist), aber die Klarstellung ist nicht nur wegen des Umfanges der inneren Rechtskraft des Grundurteils und der sich daraus ergebenden Wirkungen für das Betragsverfahren dringend anzustreben, sondern auch zur Sicherheit des jeweiligen Klägers, der deutlich soll erkennen können, ob und inwieweit er durch das Grundurteil beschwert und zur Einlegung eines Rechtsmittels berechtigt ist.
  • BGH, 01.03.1951 - III ZR 205/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.06.1954 - II ZR 91/53
    Aus der Fassung dieser Vorschrift ergibt sich, daß bei einer wirtschaftlich teilbaren Leistung die bevorzugte Umstellung sich auf den nach dem Stichtag der Währungsreform geleisteten Teil beschränkt (BGHZ 1, 229; 1, 234; Urteil des erkennenden Senats vom 30. Mai 1951 - II ZR 57/50 - LindMöhr Nr. 8 zu § 18 Abs. 1 Nr. 2 UmstG).
  • BGH, 08.04.1954 - III ZR 41/53

    Ersatzpflicht der Gemeinde bei Enttrümmerung

    Auszug aus BGH, 23.06.1954 - II ZR 91/53
    Zur Klarstellung der Rechtskraftwirkung eines Grundurteils sind zwar die Entscheidungsgründe mit heranzuziehen (RG JW 1935, 3463; 1936, 323; 1937, 232; BGHZ 7, 331 und neuerdings das Urteil des III. Zivilsenats vom 8. April 1954 - III ZR 41/53 -, das insoweit [Abschnitt III S 11 ff] nicht zum Abdruck bestimmt ist), aber die Klarstellung ist nicht nur wegen des Umfanges der inneren Rechtskraft des Grundurteils und der sich daraus ergebenden Wirkungen für das Betragsverfahren dringend anzustreben, sondern auch zur Sicherheit des jeweiligen Klägers, der deutlich soll erkennen können, ob und inwieweit er durch das Grundurteil beschwert und zur Einlegung eines Rechtsmittels berechtigt ist.
  • BGH, 01.03.1951 - III ZR 202/50

    Werklohnforderung. Umstellung

    Auszug aus BGH, 23.06.1954 - II ZR 91/53
    Aus der Fassung dieser Vorschrift ergibt sich, daß bei einer wirtschaftlich teilbaren Leistung die bevorzugte Umstellung sich auf den nach dem Stichtag der Währungsreform geleisteten Teil beschränkt (BGHZ 1, 229; 1, 234; Urteil des erkennenden Senats vom 30. Mai 1951 - II ZR 57/50 - LindMöhr Nr. 8 zu § 18 Abs. 1 Nr. 2 UmstG).
  • BGH, 24.09.1952 - II ZR 25/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.06.1954 - II ZR 91/53
    Auf dieser Gesetzeslage beruht die Mehrzahl der zu dieser Frage aus neuerer Zeit bekannt gewordenen Entscheidungen, insbesondere auch die Urteile des erkennenden Senats vom 24. September 1952 (II ZR 25/52) und vom 31. Januar 1953 (BGHZ 8, 396 ff).
  • BGH, 30.05.1951 - II ZR 57/50

    Rechtsmittel

  • RG, 01.03.1927 - II 373/26

    Wechselgeschäfte kommunaler Sparkassen.

  • RG, 04.03.1913 - VII 526/12

    Rechtsgeschäfte katholischer Kirchengemeinden

  • BGH, 06.02.1954 - II ZR 36/53

    Begriff der Geschäftsgrundlage - Voraussetzungen für einen Wegfall der

  • RG, 21.03.1922 - III 406/21

    Ist die Formvorschrift des § 56 Nr. 8 der preußischen Städteordnung vom 30. Mai

  • BGH, 15.06.1960 - V ZR 191/58

    Wirksamkeit der Erklärung einer Gemeinde, sie übe ein Vorkaufsrecht aus

    Zutreffend ist das Berufungsgericht auch davon ausgegangen, daß für die beklagte Gemeinde der käufliche Erwerb des Grundstücks schon in Hinblick auf seinen Wert kein Geschäft der laufenden Verwaltung darstellt, das für die Gemeindewirtschaft nicht von erheblicher Bedeutung sei (vgl. BGHZ 14, 89, 92 ; 21, 59, 63).
  • BGH, 16.11.1978 - III ZR 81/77

    Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs - Nutzung eines Uferstreifens -

    Darunter fallen Geschäfte, die in mehr oder weniger regelmäßiger Wiederkehr vorkommen und zugleich nach Größe, Umfang der Verwaltungstätigkeit und Finanzkraft der beteiligten Gemeinde (bzw. des Gemeindeverbandes) von sachlich weniger erheblicher Bedeutung sind (vgl. BGHZ 14, 89, 92 ff; 21, 59, 63; 32, 375, 378; BGH NJW 1972, 940 = LM BGB § 242 (Cd) Nr. 151 = WM 1972, 616; vgl. auch OVG Münster OVGE 25, 186, 193; Hofmann/Beth/Dreibus, Die Kommunalgesetze für Rheinland-Pfalz Bd. I § 47 GemO Anm. 5 c).
  • BGH, 02.03.1972 - VII ZR 143/70

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Berufung einer öffentlichen Körperschaft auf die

    Das hat das Berufungsgericht für ein Bauvorhaben in der Größenordnung von über 6.000 DM in einer nur kleinen Gemeinde wie der Beklagten in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verneint (vgl. BGHZ 14, 89, 92 ff [BGH 23.06.1954 - II ZR 91/53] ; 21, 59, 63 [BGH 14.06.1956 - II ZR 167/54] ; 32, 375, 378) [BGH 15.06.1960 - V ZR 191/58] .
  • BGH, 12.05.2005 - III ZR 126/04

    Kündigung eines Vertrages mit einem freiberuflich tätigen Arzt durch den

    Hierzu hat das Bundessozialgericht schon in einer Entscheidung vom 28. Februar 1967 (BSGE 26, 129, 130 f) unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 14, 89; 21, 59; 32, 375; vgl. aus jüngerer Zeit Senatsurteil BGHZ 92, 164, 173 f; Urteil vom 6. Dezember 1990 - VII ZR 98/89 - NJW-RR 1991, 574, 575) darauf hingewiesen, daß sich die Unterscheidung zwischen laufenden und sonstigen Verwaltungsgeschäften im Kommunalrecht herausgebildet habe, wo der Kreis der laufenden Verwaltungsgeschäfte dabei im wesentlichen übereinstimmend auf solche Geschäfte beschränkt worden sei, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren und sachlich, insbesondere wirtschaftlich, keine erhebliche Bedeutung haben.
  • BGH, 21.04.1955 - II ZR 328/53

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 23. Juni 1954 (II ZR 91/53, BGHZ 14, 89 ff [96]) näher ausgeführt hat, ließ auch dieses Gesetz Ausnahmen vom gesetzlichen Formzwang für Geschäfte der laufenden Verwaltung zu.

    Es bedarf keiner grundsätzlichen Entscheidung darüber, ob ebenso wie Luftschutzbauten (BGHZ 8, 396 ff [BGH 31.01.1953 - II ZR 130/52]) und Maßnahmen zur Beschaffung von Brennmaterial (BGHZ 14, 89 [99]) auch die Förderung des sozialen Wohnungsbaues durch eigene Unternehmungen einer Landgemeinde zu den Geschäften der laufenden Verwaltung werden kann oder ob dies, wie die Revision meint, mindestens für einzelne Geschäfte zutrifft, die im Rahmen eines einmal formgerecht beschlossenen Programms liegen.

  • BGH, 14.06.1956 - II ZR 167/54

    Protokollierung eines Gutachtens

    Damit ist bereits die Möglichkeit einer Anwendung des § 3 der 2. DVO zur DGO und die Freistellung der Gemeinde von der Formvorschrift des § 37 Abs. 2 rDGO ausgeschlossen, da zu den Geschäften der laufenden Verwaltung jedenfalls nicht solche Geschäfte gehören, die für die betreffende Gemeinde von einmaliger Art sind oder für sie von einer erheblichen finanziellen Bedeutung sind (BGHZ 14, 92 [BGH 23.06.1954 - II ZR 91/53]; BGH Lind.-Möhr. Nr. 4 zu § 3 der 2. DVO/DGO).
  • BGH, 10.03.1959 - VIII ZR 44/58
    Kann daher der Revision nicht darin gefolgt werden, daß die angebliche Zusage der Verlängerung des Pachtverhältnisses bis zum 31. Dezember 1962 mit Rücksicht auf das ohne rechtliche Wirkung eingeräumte Vorpachtrecht ein Geschäft der laufenden Verwaltung der Beklagten sei, so kommt es nur darauf an, ob die Zusage an sich ein solches Geschäft ist und deshalb im Hinblick auf die nach § 124 RevDGO anzuwendende 2. DV-DGO (BGHZ 14, 89, 96) formlos erfolgen konnte.
  • BSG, 28.02.1967 - 3 RK 15/67

    Schuldhafte Verletzung der Pflichten der Einzugsstelle von

    Die Unterscheidung zwischen laufenden und sonstigen Verwaltungsgeschäften hat sich im Kommunalrecht herausgebildet (vgl. die im Reichs- und Preußischen Verwaltungsblatt Bd. 52 S. 687 Anm. 25 angeführten zahlreichen Entscheidungen und aus der Nachkriegszeit BGHZ 14, 89; 21, 59; 32, 375).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 10 U 39/09

    Kommunalrechtliche Vertretungsvorschriften und Haftung aus GoA oder

    Hierzu zählen nur solche Geschäfte, die in mehr oder weniger regelmäßiger Wiederkehr vorkommen und zugleich nach Größe und Umfang der Verwaltungstätigkeit und Finanzkraft der beteiligten Gemeinde von sachlich weniger erheblicher Bedeutung sind (BGHZ 32, 375, 378 f. = NJW 1960, 1865; BGHZ 92, 164, 173 = NJW 1985, 1778, 1780; BGHZ 97, 224, 226 = NJW 1986, 1758; BGH WM 1990, 407, 408; NJW 1995, 3389, 3390; NJW 2009, 289, 292 mwN.); nicht erfasst sind dagegen solche Geschäfte, die für die betroffene Gemeinde von einmaliger Art sind oder für sie von einer erheblichen finanziellen Bedeutung sind (BGHZ 14, 89, 97 ff. = NJW 1954, 1447; BGHZ 21, 59, 63 = NJW 1956, 1355, 1356; BGH NJW 1984, 606; OLG Celle NJW 2001, 607, 609).
  • BGH, 09.11.1961 - III ZR 144/60

    Rechtsmittel

    Soweit die Revision schließlich darauf hinweist, das Berufungsgericht habe sich nicht mit dem Vortrag der Beklagten - die wenigen in der Innenstadt noch verfügbaren Trümmergrundstücke hätten einen "Monopolcharakter", der den Preis um ein Vielfaches in die Höhe schnellen lasse, so daß der erzielbare Preis nicht dem "wirklichen" oder "dauernden" oder "nachhaltigen" Wert entspreche, es bestehe ein Mißverhältnis zwischen diesen Monopolpreisen und den öffentlichen Abgaben, und eine Entschädigungsermittlung an Hand der überhöhten Preise widerspreche der sozialen Bindung des Eigentums - auseinandergesetzt und dadurch die §§ 551 Nr. 7, 287 ZPO verletzt, ist zu sagen: Mit diesen Ausführungen greift die Beklagte die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über die Bemessung der Entschädigung (vgl. BGHZ 6, 270, 293 [BGH 10.06.1952 - GSZ - 2/52] ; 11, 156 [BGH 04.11.1953 - VI ZR 64/52] ; 14, 106 [BGH 23.06.1954 - II ZR 91/53] ; 19, 139 [BGH 25.11.1955 - V ZR 196/54] ; 25, 225 [BGH 23.09.1957 - VII ZR 403/56] ; 26, 373 [BGH 24.02.1958 - III ZR 181/56] ; 29, 207 [BGH 22.01.1959 - II ZR 129/57] und 217; 30, 281) grundsätzlich an.
  • BGH, 08.05.1967 - VII ZR 328/64

    Ersatz des Schadens aus der Verletzung der Ausschreibungsbedingungen für einen

  • BGH, 31.03.1955 - II ZR 307/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.02.1971 - III ZR 222/67

    Vertragswidrige Verpachtung eines Jagdbezirks - Voraussetzung für Ansprüche auf

  • BGH, 19.12.1955 - III ZR 145/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.03.1955 - II ZR 301/53

    Abschluss von Vermögens-Haftpflichtversicherungen als Geschäft der laufenden

  • BGH, 13.12.1962 - III ZR 127/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.12.1957 - VII ZR 21/56
  • BGH, 24.10.1957 - VII ZR 35/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.11.1954 - II ZR 184/53

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht